Zurück
Produktratgeber Büro

WAS GIBT ES FÜR RICHTLINIEN ZUR ARBEITSPLATZAUSSTATTUNG?

Arbeiten Sie gesünder und effektiver

Haben Ihre Bildschirmplätze die richtige Arbeitshöhe? Ist die Arbeitsfläche groß genug? Sind die Oberflächen frei von störenden Reflexionen? Und bieten die Tische auch wirklich ausreichend Beinfreiheit? Wir beantworten Ihre Fragen.

Mit unserem Einmaleins der Arbeitsplatzausstattung.

Perfekter Gesundheitsschutz durch moderne Büroeinrichtungen

Mehr als ein Viertel (27,2 %) aller Ausfallzeiten sind durch typische Bürokrankheiten bedingt: das sind vor allem Beeinträchtigungen von Muskeln und Knochen/Skelett. Der Gesundheitsschutz im Büro ist also wirklich zwingend erforderlich, weil Büroarbeit auch mit hohen mentalen Beanspruchungen verbunden ist.

Dazu kommt, dass das Thema Gesundheit nicht nur im Interesse jedes Einzelnen liegt, sondern auch aus unternehmerischer Sicht eine hohe Priorität hat. Schließlich verursachen Krankheiten bzw. daraus resultierende Ausfallzeiten hohe betriebswirtschaftliche Kosten.

Und genau da setzen die ergonomisch-humane Arbeitsplatz- und Raumplanung sowie die geltenden Regelwerke zur Arbeitsplatzgestaltung im Büro an. Sie haben das Ziel, die Belastungen des Menschen zu reduzieren.

Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung wt$

Aber welche Belastungen sind das genau?

  • Belastung der Muskulatur und Wirbelsäule durch eine statische Körperhaltung
    Die Lösung: Ergonomisch gut gestaltete Arbeitsstühle fördern das "dynamische Sitzverhalten" und verhindern schwerwiegende Folgen für Gesundheit und Arbeitsqualität.
  • Verkrampfte Körperhaltungen durch eine falsche Arbeitshöhe
    Die Lösung: Höhenvariable Arbeitsplätze bieten jedem die Chance zu einer optimalen Sitzhaltung.
  • Beeinträchtigte körperliche und geistige Dynamik, reduzierte Muskelaktivität und Blutzirkulation sowie eine gefährdete Elastizität der Bandscheiben durch mangelnde Bewegung
    Die Lösung: Bewegungsfördernde Arbeitsplätze mit ausreichenden Bewegungsflächen im Raum und am Arbeitsplatz selbst.
  • Gefährdung der Sehkraft durch Direkt- und Reflexblendungen bei der Bildschirmarbeit oder durch eine falsche/ nicht ausreichende Raumbeleuchtung.
    Die Lösung: Eine blendfreie Aufstellung der Bildschirme und eine auf die Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz-Anordnung abgestimmte Beleuchtung im Raum.
  • Mangelnde Konzentration durch visuelle und akustische Störungen
    Die Lösung: Akustisch wirksame Wandsysteme, die auch größere Räume "entschärfen".
Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung wt$

Leistungsstarke Büro-Einrichtungen haben viele Vorteile: Sie gewährleisten den vorbeugenden Gesundheitsschutz, unterstützen Motivation und Engagement der Mitarbeiter, reduzieren Krankheits- und Krankheitsfolgekosten und erhalten und fördern damit die Leistungsfähigkeit.
Aber, wie müssen Arbeitsplätze denn nun konkret aussehen? Genau das legen zum Beispiel die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmarbV) und andere relevante Regelwerke fest, die die wichtigsten Details arbeitswissenschaftlicher und bürofachlicher Erkenntnisse zusammenfassen.

Die wichtigsten Regeln zur Gestaltung von Arbeitsplätzen

1. Die richtigen Maße

  • Die verbindlich vorgeschriebene Arbeitsfläche beträgt 1,28 m²
  • Einflächen-Arbeitsplätze müssen 1600 mm breit x (an jeder Stelle) und 800 mm tief sein
  • Kombinationen sind insgesamt 1,28 m², (an jeder Stelle) 800 mm tief. Ausnahme: Arbeitsplätze mit geringem Arbeitsflächenbedarf dürfen bis auf 1200 mm Breite reduziert werden.
  • Arbeitshöhe ist nicht gleich Tischhöhe. Die individuelle Arbeitshöhe orientiert sich am Menschen.
  • Die maximale Arbeitshöhe sollte nicht 750 mm überschreiten
  • Höhenvariable Arbeitsplätze müssen einen Verstell-Bereich von mindestens 680 bis 760 mm aufweisen
  • Die Arbeitshöhe für manuelle und Bildschirmtätigkeiten muss gleich sein, der Höhenunterschied ist durch Absenkung der Arbeitsfläche nach unten auszugleichen.

2. Die Bewegungsfläche

  • Die freie Bewegungsfläche am "persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" sollte mindestens 1,5 m², an keiner Stelle weniger als 1 m breit und 1 m tief sein.
  • Es darf keine Überlagerung durch andere Flächen stattfinden. Ausnahme: der Zugang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz sowie der Funktionsflächen der Möbel des eigenen Arbeitsplatzes, wenn keine Scher-, Quetsch- oder Stoßstellen entstehen.

3. Die Beinfreiheit

  • Der freie unverstellte Beinraum am Arbeitsplatz muss mindestens 600 mm breit und 650 mm (besser 690 mm) hoch sein.
  • Gestalten Sie Arbeitsplätze und Raum für einen permanenten Haltungswechsel, um die Bewegung und ein besseres Sitzen und Stehen zu fördern.

So gestalten Sie Bildschirmarbeitsplätze

Wählen Sie den Arbeitsplatztyp nach der jeweiligen Tätigkeit aus:

  • Für die reine Bildschirmarbeit eignet sich ein Einflächen-Arbeitsplatz
  • Für die Mischarbeit sind Einflächen- oder Mehrflächen-Arbeitsplätze geeignet

Winkeln Sie den Arbeitsplatz nach der Tätigkeit ab:

  • Systemorientierte Tätigkeit: 90 ° oder 45 ° optimal, maschinelle Arbeitsfläche ist gegenüber der manuellen abgesenkt.
  • Belegorientierte Tätigkeit: 30 ° und 60 ° gut, 45 ° optimal. Beide Arbeitsflächen sind auf der gleichen Höhe.

Weitere wichtige Punkte:

  • Die erste Zeile auf dem Bildschirm sollte maximal auf Augenhöhe sein.
  • Vermeiden Sie direkte und/oder Reflexblendungen, indem sich hinter dem Bildschirm bzw. hinter Ihnen kein Fenster und keine helle oder beleuchtete Fläche befindet. Leuchtdichten-Kontraste sollten im richtigen Verhältnis sein, also mit der Blickrichtung des Benutzers parallel zur Fensterfront.
  • Regulieren Sie die Umgebungshelligkeit. Eine verstellbare Lichtschutzanlage ist zwingend vorgeschrieben. Der Bildschirm muss möglichst in der Raumtiefe, zur Mitte des Raumes hin, aufgestellt sein.
Unsere Top-Produkte aus diesem Ratgeber
Relevant
Anzahl Artikel: 34