Ihr Hub- und Hebegerät ist noch nicht geprüft?
Ein gefahrloser Betrieb von Flurförderzeugen oder Hebebühnen ist nur durch die Sicherstellung eines einwandfreien technischen Zustands zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Unsere kompetenten Servicetechniker führen die Inspektion von elektrischen Flurförderzeugen nach DGUV V 68 / FEM 4.004 (ehemals UVV oder BGV) und von Hebebühnen gem. DGUV Grundsatz 208-002 fachgerecht durch.
Gesetzliche Grundlagen.
Laut der gesetzlichen Vorschriften (DGUV V 68 / FEM 4.004 (ehemals UVV oder BGV) und DGUV Grundsatz 208-002) müssen Hub- und Hebegeräte, wie Flurförderzeuge und Hebebühnen, mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Die FEM 4.004-Prüfung ist die ehemalige UVV-Prüfung und dient der Unfallverhütung im Betrieb. Durch die Prüfung werden Zustand und Ausrüstung von Flurförderzeugen und anderen Betriebsmitteln hinsichtlich ihrer Sicherheit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter sicher sind.
Unsere Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
- Qualifizierte Inspektion und auf Wunsch Reparatur durch erfahrene und zertifizierte Servicetechniker
- Prüfung von Hub- und Hebegräten, wie Flurförderzeugen und Hebebühnen in ganz Deutschland
- Herstellerunabhängige Prüfungen aller Hub- und Hebegeräte
- Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb
Ablauf der Prüfung von Hub- und Hebegeräten.
Experteninspektion anhand eines Protokolls.
Feststellung von Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion.
Erstellung des Prüfberichts.
Mit der FEM 4.004 kontrollieren wir für Sie:
- Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
- Hydraulischen Anlage, Hubgerüst und Hubketten
- Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
Ist die FEM 4.004 Prüfung Ihrer Flurförderzeuge abgeschlossen, muss auch der Fahrer das Flurförderzeug täglich vor und während des Betriebes auf Beschädigungen untersuchen. Ist ein Mangel wie bspw. schadhafte Reifen, Risse, Leckagen in der Hydraulik, Schäden an den Gabelzinken etc. erkennbar, darf das entsprechende Fahrzeug nicht mehr weiter benutzt werden.
Reparatur Ihrer Hub- und Hebegeräte im laufenden Betrieb.
Reparieren statt wegwerfen! Beschädigte Arbeitsmittel sind ein großes Risiko für Ihre Mitarbeiter und Ihren Warenfluss. Stellen wir bei der Prüfung einen Mangel fest, sollte Ihr Hub- und Hebegerät so schnell wie möglich repariert werden. Auf Wunsch übernehmen wir gerne die nötigen Instandsetzungen und nutzen dazu qualitativ hochwertige Ersatzteile.
Eine Auswahl unserer prüfpflichtigen Hub- und Hebegeräte
Wir führen auch gerne die Prüfung von Regalanlagen, Sicherheitsschränken, Leitern und Tritten, Krananlagen und Kippbehältern durch.
Ihr Kontakt zu uns.
Um Ihnen ein bestmögliches Angebot zu machen, brauchen wir vorab Ihre Kontaktdaten und einige Angaben bezüglich der zu prüfenden Flurförderzeuge. Füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus.