Absturzsicherungen, Fallschutz
Für alle, die in großer Höhe arbeiten: Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter! Hier bei uns im Onlineshop finden Sie alles rund um das Thema Fallschutz und Absturzsicherungen für Profis in Handwerk, Industrie und Rettungsdienst. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Absturzsicherungen wissen müssen.
Absturzsicherungen: Auffanggurte, Fallschutz und Co
Im Fall der Fälle ist Fallen keine Option: Sobald Sie bei der Arbeit den Boden unter den Füßen verlieren und sich nicht auf Geländer oder andere Schutzmaßnahmen verlassen können, ist eine Absturzsicherung als persönliche Schutzausrüstung angesagt. Ohne Wenn und Aber.
Was gilt als Absturzsicherung?
Eine Absturzsicherung heißt nicht grundlos so: Sie soll verhindern, dass Personen aus einer bestimmten Höhe fallen und sich dabei verletzen können. Das ist aus zwei Richtungen möglich:
- Zu den primären Absturzsicherungen gehören neben Auffanggurten und Fallschutz-Sets auch Geländer oder Abdeckungen.
- Zu den sekundären Absturzsicherungen zählen alle Einrichtungen, die einen Personenschaden bei einem Absturz verhindern. Dazu zählen nicht nur Auffangnetze oder Seilsysteme, sondern im gewissen Maße auch sichernde Kollegen am Boden.
Einsatzgebiete und Höhen: Wann brauche ich eine Absturzsicherung?
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Absturzsicherungen als persönlicher Arbeitsschutz immer dann vorgeschrieben, wenn der Mitarbeiter an oder über Wasser sowie rund um versenkbare Untergründe arbeitet. Daneben gelten bestimmte Höhengrenzen, ab denen eine solche Sicherung notwendig wird.
Davon unabhängig sind persönliche Absturzsicherungen wie Gurte und Fallschutzeinrichtungen immer sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel ängstlichen Mitarbeitern mehr Sicherheit auf hohen Leitern und Gerüsten bieten wollen oder sie im Zweifelsfall (und zu ihrem eigenen Schutz) „an der Leine'' halten sollten.
Laut Sicherheitsvorgaben ist es abhängig vom Abstand zwischen Boden und Arbeitsplatz, ob eine Absturzsicherung notwendig ist, wobei die folgenden drei Fälle unterschieden werden:
- Absturzhöhe größer als 1 Meter an Wandöffnungen und Treppen ohne Sicherung
- Absturzhöhe größer als 2 Meter an allen anderen Arbeitseinsätzen
- Absturzhöhe größer als 3 Meter bei der Arbeit auf Dächern
Diese Werte sollten allerdings nicht Ihre individuelle Gefahrenbeurteilung überlagern. Wie auch in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes – von den Sicherheitsschuhen bis zum Gehörschutz – ist Vorsicht stets besser als Nachsicht.
Deshalb beschäftigen wir uns auch in unserem Infoportal intensiv mit dem Thema Sicherheit für Mitarbeiter und Profis und bieten Ihnen viele Tipps und Hinweise:
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Für konkrete Fragen zur Auswahl oder weiterführende Inputs zu unserem Angebot an Schutzausrüstungen, wie Absturzsicherungen, Fallschutz oder Auffanggurten, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.