Sicherer Start für Berufseinsteiger
Arbeitsschutz von Anfang an
Als Arbeitgeber sind Sie für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich. Und dazu gehört laut Arbeitsschutzgesetz die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Risiken und Unfallvermeidung am Arbeitsplatz.
Gerade auf junge oder neue Mitarbeiter sollten Sie dabei besonders achtgeben, denn Beschäftigte unter 26 Jahren haben ein besonders hohes Unfallrisiko.
Im Jahr 2019 betrafen zwar nur 15,8 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle junge Arbeitnehmer (> 25 Jahre alt), jedoch nimmt diese Altersgruppe in Deutschland lediglich 10,3 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Setzt man die beiden Statistiken in Relation, besteht für junge Beschäftigte ein überdurchschnittlich hohes Unfallrisiko bei der Arbeit.
Das kann viele Gründe haben: In den ersten Arbeitswochen werden Berufseinsteiger mit einer Vielzahl an neuen Eindrücken konfrontiert. Die Flut an neuen Informationen, Nervosität, sowie der Drang sich zu beweisen, setzen Berufseinsteiger oftmals unter Druck. Wird der Neuankömmling nicht rechtzeitig oder nur unvollständig über die am Arbeitsplatz lauernden Gefahren informiert, kann es schnell zu einem Arbeitsunfall kommen.
Im Gegensatz zu den alten Hasen können Betriebsneulinge nicht auf lange Erfahrung am Arbeitsplatz zurückgreifen. In einer Risikosituation bei der neuen Arbeit sind Berufseinsteiger daher schnell überfordert, wenn es darum geht angemessen auf die Gefahr zu reagieren.
Besonders in dieser Eingewöhnungszeit ist es also wichtig, den Neueinsteigern unter die Arme zu greifen, um das Unfallrisiko im Betrieb zu senken.
So unterstützen Sie Berufsanfänger in den ersten Wochen
Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
Informieren Sie neue Mitarbeiter gründlich über Gefahren und Unfallvermeidung am Arbeitsplatz. Ermutigen Sie Berufseinsteiger stets, neue Informationen mitzuschreiben oder bei Unklarheiten nachzufragen.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsalltag
Erklären Sie neuen Mitarbeitern die Pausen-, Arbeitszeit- und Zugangsregeln. Weihen Sie den Neuankömmling auch in zwischenmenschliche Regelungen, wie Gepflogenheiten und Umgangsformen in Ihrem Betrieb ein. Je weniger unnötige Sorgen sich ein neuer Mitarbeiter über seinen Arbeitsalltag machen muss, desto besser wird er sich auf Arbeit und Sicherheit konzentrieren können.
Ansprechpartner mit Vorbildfunktion
Viele Berufseinsteiger fühlen sich in den ersten Arbeitstagen alleingelassen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Neuankömmlingen einen erfahrenen und verantwortungsvollen Mitarbeiter als Mentor zur Seite stellen, der ihn in der Eingewöhnungszeit begleitet. So können Sie außerdem sichergehen, dass der Neue die vermittelten Sicherheitsanweisungen auch beachtet.
Feedbackgespräche
Planen Sie Gespräche mit neuen Mitarbeitern ein, in denen Sie um Rückmeldung zum Einarbeitungsprozess bitten. Auf diese Weise spürt der Neuling, dass er im Betrieb willkommen ist und Sie erhalten wertvolle Einsichten in Ihren Einarbeitungsplan. Neue Mitarbeiter betrachten routinierte Prozesse außerdem aus einem neuen Blickwinkel und können dadurch auf unbeachtete Gefahren hinweisen.
Doch nicht nur junge Arbeitnehmer, wie Auszubildende, Hochschulabgänger und Praktikanten, sollten verstärkt auf die Gefahren am neuen Arbeitsplatz aufmerksam gemacht werden. Auch Angestellte aus Zeitarbeitsfirmen oder Fremdunternehmen – ja sogar auch Beschäftigte, welche den Arbeitsplatz innerhalb desselben Betriebes wechseln, betreten ein unbekanntes Arbeitsumfeld. Eine wirksame Arbeitsschutzbelehrung ist also unabdingbar.
Folgendes sollten Sie für einen effektiven Arbeitsschutz beachten
Das A und O einer passgerechten Unterweisung ist das Aufdecken möglicher Gefahrenzonen in Ihrem Betrieb. Führen Sie eine gründliche Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen durch und finden Sie heraus, welche Arbeitsprozesse besondere Vorsichtsmaßnahmen voraussetzen.
Am Ende einer erfolgreichen Arbeitsschutzbelehrung können alle Mitarbeiter mögliche Gefahrensituationen im Arbeitsalltag identifizieren, sowie selbstständig die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden.
Um zur Unfallvermeidung beitragen zu können, müssen neue Beschäftigte daher über etwaige Risikofaktoren am Arbeitsplatz im Bilde sein sowie praktische Sicherheitsmaßnahmen erlernen.
Mit diesen 5 Schritten bauen Sie ein maßgerechtes Trainingsprogramm für neue Mitarbeiter auf:
1. Identifizieren
Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter nur auf jene Gefahren aufmerksam machen, die Sie selbst kennen. Analysieren Sie die einzelnen Gefahrenzonen in Ihrem Betrieb gründlich und definieren Sie konkrete und passgerechte Sicherheitsmaßnahmen.
2. Demonstrieren
Die praktische Unterweisung sollte am „Ort des Geschehens“ mit den relevanten Arbeitsmitteln stattfinden. Erklären Sie alle Faktoren, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen können, stellen Sie mögliche gefährliche Szenarien nach und zeigen Sie praktische Schutzmaßnahmen auf.
3. Kommunizieren
Machen Sie neuen Mitarbeitern klar, dass gerade Neueinsteigern häufig Arbeitsunfälle passieren. Erklären Sie, welche Arbeitsschutzgesetze für Arbeitnehmer relevant sind und informieren Sie die Neulinge, an wen sie sich mit Rückfragen wenden können.
4. Interagieren
Beziehen Sie die Teilnehmer in Form von Übungen aktiv ein. Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, die demonstrierten Maßnahmen nachzumachen. Fragen Sie das Erlernte durch kleine Tests ab, um sicherzugehen, dass Ihre Mitarbeiter den Inhalt des Trainings sprachlich und inhaltlich verstanden haben.
5. Dokumentieren
Händigen Sie den Mitarbeitern ein Merkblatt aus, das wichtige Informationen der Belehrung zusammenfasst. Eine abschließende Unterschrift der Mitarbeiter zur Bestätigung der Teilnahme ist durch das Arbeitsschutzgesetz nicht vorgeschrieben. Für Tätigkeiten mit besonderen Sicherheitsrisiken ist der Nachweis über die Unterweisung jedoch ratsam. Welche Sonderregelungen Sie beachten sollten, erfahren Sie weiter unten im Text.
Auf diese Sondervorschriften sollten Sie beim Thema Arbeitsschutz achten
- Laut Arbeitsschutzgesetz muss eine Arbeitsschutzunterweisung lediglich bei „der Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie“ durchgeführt werden. Für Wiederholungsunterweisungen schreibt der Gesetzgeber keine Zeitintervalle vor.
- Verschärfte Bedingungen gelten jedoch für junge Arbeitnehmer und Azubis: Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen Beschäftigte unter 18 Jahren alle 6 Monate über Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden.
Für einige Branchen und Tätigkeiten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko gelten außerdem Sondervorschriften für die Wiederholungsunterweisung:
- Für Arbeiten mit Druckluft muss die Arbeitssicherheitsunterweisung nach der Erstunterweisung alle 6 Monate wiederholt werden. In Betrieben, welche mit Strahlung oder Gefahrstoffen arbeiten, ist eine jährliche Wiederholungsunterweisung vorgeschrieben.
- Auch wenn in Ihrem Betrieb keine Sondervorschriften für Wiederholungsunterweisungen gelten, ist es für den langfristigen Erhalt der Arbeitssicherheit dennoch ratsam, die Arbeitsschutzbelehrung in regelmäßigen Abständen für alle Mitarbeiter zu wiederholen.
Eine effektive und abwechslungsreiche Alternative, Ihre Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten, kann die Durchführung von „Toolbox-Meetings” sein. Diese kurzen Unterweisungen finden in kleineren Zeitabständen statt und eignen sich optimal, um bekannte Themen zu wiederholen oder neue Sicherheitskonzepte einzuführen.
Toolbox-Meetings behandeln ein konkretes und aktuelles Thema, das im Vorfeld festgelegt wird und können fast überall abgehalten werden: im Pausenraum, auf dem Parkplatz oder am Arbeitsplatz. Charakteristisch für diese Art von Meetings ist die aktive Einbindung der Mitarbeiter durch Zeit für Fragen und Diskussionen. Auf diese Weise halten Sie einen nachhaltigen Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb aufrecht.
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